zur Abklärung psychischer Auffälligkeiten und Leidenszustände
bei sonstigen psychischen Belastungssymptomen
Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Erfassung psychischer Eigenschaften des Menschen. In jedem Lebensalter (Kindheit, Erwachsenalter und hohes Alter) gibt es besondere Aspekte, auf die zu achten ist. Klinische PsychologInnen sind SpezialistInnen sowohl im Erkennen von Problemen und Störungen des menschlichen Erlebens und Verhaltens als auch im Entwickeln von maßgeschneiderten Lösungen und Behandlungen.
Durch die klinisch-psychologische Diagnostik, bei dem neben einem ausführlichen Gespräch wissenschaftliche psychologische Testverfahren zum Einsatz kommen, können Probleme in den Bereichen Konzentration, Gedächtnis, Lernen und Denken festgestellt werden. Beeinträchtigungen im psychischen Bereich wie Ängste, Depression oder Belastungen aufgrund körperlicher Erkrankungen, einschneidender Erlebnisse oder Lebenskrisen und vieles können rasch diagnostiziert und in weiterer Folge auch behandelt werden.
Kinder und Jugendliche
Typische Fragestellungen im Kindesalter betreffen schulische Leistungsfähigkeit (Lernprobleme, Teilleistungsstörungen, Prüfungsängste, Konzentrationsschwierigkeiten usw.), Entwicklungsdiagnostik, Entwicklungskrisen (Trotzalter, Pubertät), psychosomatische Fragestellungen (z.B.: unklare Bauchschmerzen, Kopfschmerzen etc.) und Verhaltensauffälligkeiten (z.B.: aggressives Verhalten, gehemmtes Verhalten, Enuresis, Enkopresis, Depression, Ängste). Immer häufiger geht es um die Abklärung einer möglichen AD(H)S.
Erwachsene
Typische Fragestellungen bei Erwachsenen umfassen den gesamten Bereich der psychischen Erkrankungen (Depression, Ängste, Zwänge, Schizophrenie etc.). Bei neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. nach Zuständen, wo Sauerstoffmangel aufgetreten ist oder Vergiftungen stattgefunden haben (z.B. Herzinfarkt, Kohlenmonoxidvergiftung, Drogenmissbrauch u.ä.) kann es zu (subtilen) kognitiven Beeinträchtigungen kommen, die die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen. Eine diesbezügliche Abklärung bildet die Grundlage weiterer Maßnahmen.
Hohes Erwachsenenalter
Im hohen Erwachsenenalter steigt die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken. Was für somatische Erkrankungen gilt, ist ebenso bei psychischen Erkrankungen zu beobachten. So steigen etwa die depressiven Erkrankungen im Alter deutlich an. Eine ganz besondere Gruppe stellen die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Demenz dar. Hier spielt die klinisch-psychologische Diagnostik vor allem in der möglichst frühen Entdeckung eines geistigen Abbaus eine große Rolle, um entsprechend frühzeitig intervenieren zu können.
Um klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Krankenversicherung zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung oder die Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin. Diese erfolgt durch VertragsärztInnen Ihrer Krankenversicherung (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS etc.) oder WahlärztInnen oder PsychotherapeutInnen. Die Ärztin/der Arzt/die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut muss in der Zuweisung eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung angeben.
An unserem Standort in 4240 Freistadt können Sie klinisch-psychologische Diagnostik als Kassenleistung, Wahl- oder Privatbefundung in Anspruch nehmen.
VertragspsychologInnen
Diese können als VertragspartnerInnen der Krankenversicherungen die durchgeführte Diagnostik direkt mit den Krankenversicherungen abrechnen. Für Sie als PatientIn entstehen keine Kosten oder zusätzlicher Aufwand.
WahlpsychologInnen
WahlpsychologInnen haben keinen Vertrag mit den Krankenversicherungen. Das bedeutet: Sie als PatientIn müssen die Diagnostik zuerst selbst bezahlen. Danach können Sie die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei der Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Bis zu 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, werden von der Krankenversicherung übernommen werden (äquivalent zu dem System bei niedergelassenen Ärzten).
Privatbefundung
Bei der Privatbefunung ist keine Rückerstattung der Kosten durch den Sozialversicherungsträger möglich (jedoch mlgw. durch einen privaten Versicherungsträger bei z.B. einer „Zusatzversicherung“).
Eine sorgfältige klinisch-psychologische Diagnostik bestehend aus Erstgespräch, Testungsphase (Anamnesegespräch, Verhaltensbeobachtung, Einsatz standardisierter psychologischer Testverfahren ) und Befunderstellung ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie.
Im Anschluss an die Diagnostik werden in einem Rückmeldegespräch wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise mitgeteilt. Im schriftlichen psychologischen Befund werden die relevanten Ergebnisse zusammengefasst.
Sie können über unser Buchungsformular ganz einfach einen Termin anfragen.
Wir melden uns nach Ihrer Anfrage zurück und senden Ihnen eine Terminbestätigung per E-Mail zu.
Im Normalfall beträgt unsere Terminwartezeit zu einer klinisch-psychologischen Diagnostik – unabhängig von der Fragestellung – maximal zwischen drei und fünf Wochen wobei in Zeiten mit erhöhtem Bedarf an Untersuchungen (Frühjahr/Herbst) Wartezeiten von bis zu acht Wochen auftreten können.
Die klinisch-psychologische Diagnostik findet in Abhängigkeit von der Fragestellung an ein bis drei Terminen statt. Bitte planen Sie je ca. zwei Stunden pro Termin ein.
Zum ersten Abklärungstermin sind sämtliche vorhandenen Vorbefunde, Gutachten und/oder Arztbriefe mitzunehmen. Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem/der PsychologIn wird direkt mit der testdiagnostischen Abklärung begonnen. Je nach Fragestellung werden verschiedene standardisierte psychologische Verfahren (intelligenz-, leistungs- und persönlichkeitsdiagnostische Tests) verwendet.
Im Rahmen eines zweiten und möglicherweise dritten Abklärungstermins werden weitere fragestellungsrelevante Verfahren, deren Vorgabe zur Diagnosefindung notwendig erscheinen, angewandt.
Abschließend wird ein Befund erstellt und sowohl der zuweisenden Ärztin/dem zuweisenden Arzt als auch – auf Wunsch – Ihnen übermittelt. Der klinisch-psychologische Befund beschreibt im Detail die Abklärungsergebnisse sowie eine aus dem Ergebnis abgeleitete Behandlungsempfehlung.
Die aktuelle Befundwartezeit beträgt 2 bis 3 Wochen nach Einlangen aller fragestellungsrelevanten Unterlagen.
Da die klinisch-psychologische Diagnostik seit 1995 als eine Dienstleistung im Gesundheitsbereich gilt, werden die jeweiligen Kosten von den gesetzlichen Krankenkassenträgern übernommen.
Bei VertragspsychologInnen werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik zur Gänze von der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es muss von Ihnen kein Kostenvorschuss erbracht werden, da direkt mit der Krankenversicherung verrechnet wird.
Für die Gewährleistung einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist jedoch eine ärztliche Überweisung vorzulegen. Diese darf sowohl von ÄrztInnen für Allgemeinmedizin (Hausarzt/ärztin) als auch von FachärztInnen für Psychiatrie und/oder Neurologie, für Innere Medizin oder FachärztInnen für Kinderheilkunde ausgestellt werden. Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird und eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10 angegeben werden.
Achtung!
Leistungsabklärungen ohne Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Symptomatik werden nicht vom Sozialversicherungsträger bezahlt. Im konkreten Fall informieren wir Sie hier gerne über Ihre individuellen Verrechnungsmöglichkeiten.